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   BGH, 09.07.1981 - III ZR 30/80   

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https://dejure.org/1981,15519
BGH, 09.07.1981 - III ZR 30/80 (https://dejure.org/1981,15519)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1981 - III ZR 30/80 (https://dejure.org/1981,15519)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1981 - III ZR 30/80 (https://dejure.org/1981,15519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung auf Grund rechtswidriger Annahme einer ortspolizeilichen Genehmigungsbedürftigkeit einer Campingplatzanlage - Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens - Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des durch eine ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1981 - III ZR 30/80
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist ein solcher Einwand nur dann begründet, wenn der Schuldner den Gläubiger von der rechtzeitigen Erhebung der Klage abgehalten oder ihm nach verständigem Ermessen Anlaß gegeben hat zu glauben, daß der Schuldner es entweder auf eine gerichtliche Entscheidung nicht ankommen lassen werde oder bei seiner Verteidigung gegen eine spätere Klage seine Abwehr nur gegen den sachlichen Bestand des Klageanspruchs richten werde (BGH NJW 1959, 241; BGH VersR 1977, 619; BVerwGE 23, 166, 170 f).
  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 98.65

    Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verjährung im öffentlichen Recht bei

    Auszug aus BGH, 09.07.1981 - III ZR 30/80
    Dazu reicht es nicht, daß es sich bei der Beklagten um eine Gebietskörperschaft handelt (auch das öffentliche Recht kennt das Institut der Verjährung, vgl. BVerwGE 28, 336) und daß die Beklagte sich bis zum ersten Revisionsurteil nur gegen den sachlichen Bestand des Anspruchs gewehrt hat.
  • BGH, 01.03.1977 - VI ZR 263/74

    Ursache eines Abirrens auf die Gegenfahrbahn - Einschlafen als Ursache eines

    Auszug aus BGH, 09.07.1981 - III ZR 30/80
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist ein solcher Einwand nur dann begründet, wenn der Schuldner den Gläubiger von der rechtzeitigen Erhebung der Klage abgehalten oder ihm nach verständigem Ermessen Anlaß gegeben hat zu glauben, daß der Schuldner es entweder auf eine gerichtliche Entscheidung nicht ankommen lassen werde oder bei seiner Verteidigung gegen eine spätere Klage seine Abwehr nur gegen den sachlichen Bestand des Klageanspruchs richten werde (BGH NJW 1959, 241; BGH VersR 1977, 619; BVerwGE 23, 166, 170 f).
  • BGH, 05.04.1976 - III ZR 69/74

    Anforderungen an die Verjährung eines deliktischen Anspruchs - Schadensersatz

    Auszug aus BGH, 09.07.1981 - III ZR 30/80
    Bei einem Amtshaftungsanspruch gehört dazu die Kenntnis, daß das Verhalten des Beamten widerrechtlich und schuldhaft ist (Senatsurteil vom 5. April 1976 - III ZR 69/74 = LM § 852 BGB Nr. 55 m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.09.1976 - VI ZR 69/75

    Verjährungsfrist - Ausfall - Leistungsklage - Feststellungsklage - Verjährung

    Auszug aus BGH, 09.07.1981 - III ZR 30/80
    Entscheidend für den Beginn der Verjährungsfrist ist jeweils, ob die Klageerhebung dem Verletzten im Hinblick auf eine hinreichende Erfolgsaussicht zumutbar ist (BGH NJW 1977, 198 und Senatsurteil vom 13. Juni 1960 - III ZR 111/59 = LM § 852 BGB Nr. 14).
  • BGH, 27.11.1958 - II ZR 90/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1981 - III ZR 30/80
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist ein solcher Einwand nur dann begründet, wenn der Schuldner den Gläubiger von der rechtzeitigen Erhebung der Klage abgehalten oder ihm nach verständigem Ermessen Anlaß gegeben hat zu glauben, daß der Schuldner es entweder auf eine gerichtliche Entscheidung nicht ankommen lassen werde oder bei seiner Verteidigung gegen eine spätere Klage seine Abwehr nur gegen den sachlichen Bestand des Klageanspruchs richten werde (BGH NJW 1959, 241; BGH VersR 1977, 619; BVerwGE 23, 166, 170 f).
  • BGH, 13.06.1960 - III ZR 111/59
    Auszug aus BGH, 09.07.1981 - III ZR 30/80
    Entscheidend für den Beginn der Verjährungsfrist ist jeweils, ob die Klageerhebung dem Verletzten im Hinblick auf eine hinreichende Erfolgsaussicht zumutbar ist (BGH NJW 1977, 198 und Senatsurteil vom 13. Juni 1960 - III ZR 111/59 = LM § 852 BGB Nr. 14).
  • BGH, 04.06.1962 - III ZR 54/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1981 - III ZR 30/80
    Das war jedoch, nachdem der Senat die ablehnende Stellungnahme des Berufungsgerichts im ersten Revisionsurteil gebilligt hatte, unzulässig (§ 565 Abs. 2 ZPO; Senatsurteil vom 4. Juni 1962 - III ZR 54/61).
  • BGH, 17.05.1979 - III ZR 102/77

    Genehmigung zur Errichtung eines Campingplatzes - Genehmigung zur Errichtung

    Auszug aus BGH, 09.07.1981 - III ZR 30/80
    Auf die Revision des Klägers hat der erkennende Senat durch Urteil vom 17. Mai 1979 (III ZR 102/77) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18
    In der diesbezüglichen Rechtsprechung wird, worauf sich die Beschwerdeführerin auch berufen hat, durchaus verbreitet vertreten, dass einer Kontovollmacht je nach den Umständen des Einzelfalls auch ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis zu Grunde liegen kann (vgl. u.a. Saar- ländisches OLG, Urt. v. 17.10.2014, 5 U 7/14 [Kontovollmacht für eine Enkelin aufgrund eines Gefälligkeitsverhältnisses; maßgeblich Botengänge zur Bargeld- versorgung; Vollmachtgeber konnte seine Angelegenheiten noch selbst erledi- gen], zitiert nach juris; OLG Köln, Urt. v. 19.9.2012, 16 U 196/11 und Beschl. v. 11.5.2017, 16 U 99/16 [allein aus der Erteilung einer Kontovollmacht kann bei Vorliegen eines besonderen Vertrauensverhältnisses nicht auf ein Auftragsver- hältnis geschlossen werden], zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 7.12.2011, 3 U 4 90/11, [Gefälligkeitsverhältnis], BeckRS 2012, 20726; zu Ehe- gatten: BGH, Urt. v.5.7.2000, XII ZR 26/98, zitiert nach juris; zu Lebenspart- nern: OLG Zweibrücken, Urt. v. 9.9.2004, 4 U 168/03, zitiert nach juris; siehe aber: BGH, Beschl. v. 26.6.2008, III ZR 30/80 [Rechtsprechung zu Ehegatten nicht übertragbar auf alle Fallgestaltungen mit familiären oder personalen Ein- schlag], zitiert nach juris; a.A: OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.12.2014, 3 U 88/14 [Auftragsverhältnis bei umfassender Wirtschaftsführung mit Befugnis zu Grund- stücksgeschäften], zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013, 3 U 1/12 [große Vermögenswerte], zitiert nach juris).
  • BGH, 10.04.1986 - III ZR 203/84

    Amtspflichtverletzung bei Erteilung einer Baugenehmigung - Anforderungen an die

    Der Senat hat zu den für den Rechtsstreit erheblichen Rechtsfragen bereits in seinen Urteilen vom 17. Mai 1979 (III ZR 102/77) und vom 9. Juli 1981 (III ZR 30/80) Stellung genommen.

    Entsprechend dem Senatsurteil vom 9. Juli 1981 (aaO) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß der Antrag des Klägers vom 27. September 1966 hätte genehmigt werden müssen und demgemäß zu prüfen war, wann dem Kläger ohne die Amtspflichtverletzung der Beklagten die Baugenehmigung und die weiteren Genehmigungen (bei ordnungsgemäßer zügiger Bearbeitung) hätten erteilt werden müssen und ab welchem Zeitpunkt er diese Genehmigungen ausgenutzt hätte.

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